Die Hunderter-Garantie
Lehnt die SVS deinen Antrag auf den Gesundheitshunderter für meine Beratung ab, obwohl du die Voraussetzungen erfüllst, bekommst du die bezahlten 100 € von mir zurück. Und ich lade dich auf einen Kaffee ein.
Wann die Garantie gilt
- Du warst zum Zeitpunkt der Beratung bei der SVS krankenversichert oder als Angehörige:r mitversichert.
- Deine Vorsorgeuntersuchung lag beim Antrag höchstens 3 Jahre zurück, ab dem 40. Lebensjahr höchstens 2 Jahre. Oder du nimmst aktiv am Programm „Selbständig Gesund“ teil.
- Du hast deinen Gesundheitshunderter für dieses Kalenderjahr noch nicht oder nicht zur Gänze verbraucht.
- Du hast den Antrag mit meiner Rechnung vollständig und innerhalb von [8 Wochen] nach dem Termin bei der SVS eingereicht.
- Du hast die Angaben im Buchungsformular wahrheitsgemäß gemacht.
So löst du sie ein
Schick mir die schriftliche Ablehnung der SVS innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt an [E-Mail-Adresse]. Ich überweise dir den Betrag innerhalb von 14 Tagen auf das Konto, von dem du bezahlt hast.
Was nicht abgedeckt ist
Erstattet die SVS nur einen Teil, weil du einen Teil deines Hunderters schon anderweitig genutzt hast, ersetze ich die Differenz nicht. Dasselbe gilt, wenn der Antrag nicht oder zu spät gestellt wurde.
Deine gesetzlichen Rechte, insbesondere das Rücktrittsrecht für Verbraucher bei Online-Buchungen, bleiben davon unberührt.